Verifizierung

Was wir prüfen —
und was nicht.

Ein Siegel ist nur so viel wert wie das, was dahinter kontrolliert wurde. Deshalb steht hier offen, welche drei Nachweise wir bei jedem Betrieb verlangen, woher wir sie beziehen, und wo die Grenzen dieser Prüfung liegen.

Die drei Nachweise

Jeder Betrieb, gleiche Kontrolle.

Quelle: Handelsregister / UID-Register des Bundes

Der Betrieb existiert wirklich

Wir gleichen Firmenname, Rechtsform und Adresse mit dem eidgenössischen UID-Register ab. Damit ist ausgeschlossen, dass hinter einem Profil ein Betrieb steht, den es auf dem Papier gar nicht gibt. Bei Einzelfirmen ohne Handelsregistereintrag verlangen wir stattdessen die Mehrwertsteuer- oder AHV-Abrechnungsnummer.

Quelle: Fähigkeitszeugnis / Meisterprüfung des Betriebs

Jemand im Betrieb hat das Handwerk gelernt

Wir lassen uns das eidgenössische Fähigkeitszeugnis, den Meisterbrief oder eine gleichwertige Qualifikation zeigen — ausgestellt auf eine Person, die im Betrieb tätig ist. Bei Gewerken mit Bewilligungspflicht, etwa Elektroinstallationen, prüfen wir zusätzlich die entsprechende Installationsbewilligung.

Quelle: Bestätigung der Versicherung

Wenn etwas schiefgeht, ist es gedeckt

Wir verlangen eine aktuelle Bestätigung einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe der Deckungssumme und der Laufzeit. Das ist der Nachweis, der Kundinnen und Kunden im Schadenfall am meisten nützt — und der in Online-Verzeichnissen praktisch nie kontrolliert wird.

Grenzen

Was das Siegel nicht bedeutet.

Wir halten diese Liste bewusst gleich prominent wie die Prüfung selbst. Ein Siegel, das mehr verspricht, als es halten kann, schadet am Ende allen — den Kundinnen und Kunden ebenso wie den Betrieben, die sauber arbeiten.

Keine Qualitätsgarantie

Geprüfte Papiere sagen nichts darüber aus, ob eine konkrete Arbeit gut ausgeführt wird. Dafür gibt es Bewertungen — und Ihr eigenes Urteil.

Keine Preisaufsicht

Betriebe kalkulieren selbst. Wir schreiben keine Tarife vor und prüfen keine Offerten auf Angemessenheit. Vergleichen Sie mehrere Angebote.

Kein Dauerzustand

Nachweise können ablaufen. Wir prüfen bei der Aufnahme und danach jährlich — dazwischen kann sich etwas ändern.

Keine Vertragspartei

Der Auftrag läuft direkt zwischen Ihnen und dem Betrieb. Zunftsiegel vermittelt, führt aber keine Arbeiten aus und haftet nicht dafür.

Für Handwerksbetriebe

Häufige Fragen zur Prüfung.

Was passiert mit meinen Unterlagen?

Wir sehen sie einmalig zur Kontrolle und halten anschliessend nur fest, dass geprüft wurde, mit Datum und Gültigkeit. Die Dokumente selbst werden nicht auf der Website veröffentlicht und nicht an Kundinnen und Kunden weitergegeben.

Muss ich die Unterlagen per Formular hochladen?

Nein. Über das Formular auf der Startseite melden Sie nur Ihr Interesse an. Für die eigentliche Prüfung melden wir uns persönlich und vereinbaren einen Weg, der für Sie passt — auch vor Ort, wenn Ihnen das lieber ist.

Wie lange dauert die Prüfung?

Sobald die drei Nachweise vorliegen, in der Regel wenige Werktage. Der Handelsregisterabgleich geht sofort; länger dauert es meist nur, wenn eine Versicherungsbestätigung nachbestellt werden muss.

Was, wenn ich keinen Fähigkeitsausweis habe?

Sprechen Sie uns an. In einigen Gewerken — etwa Reinigung, Umzüge oder Gartenpflege — ist eine formale Ausbildung nicht üblich. Dort prüfen wir Betriebsexistenz und Haftpflicht und weisen das Siegel entsprechend anders aus, statt eine Qualifikation zu behaupten, die es nicht gibt.

Was kostet mich das?

Die Prüfung selbst ist kostenlos. Erst der laufende Eintrag kostet, aktuell geplant mit CHF 39 pro Monat ohne Provision auf Ihre Aufträge. Die Gründungsbetriebe der ersten Region sind für sechs Monate befreit.

Nächster Schritt

Bereit für die Prüfung?

Melden Sie Ihr Interesse an — wir kommen mit den Details auf Sie zu.